Der Begriff „Krebsvorsorge“ suggeriert, dass man dem „Krebs vorbeugen könnte“, was leider ehrlich gesagt nicht funktioniert.

Nach heutigem Kenntnisstand in der Medizin wissen wir, dass viele Krebserkrankungen vermutlich multifaktoriell bedingt entstehen, das bedeutet, dass es mehrere Auslöser und Ursachen dafür geben könnte.

Wissenschaftlich bewiesen ist aber auch, dass ein gesunder und ausgewogener Lebensstil das Risiko an einer Krebserkrankung zu erkranken, durchaus senken kann.

Wir sollten also in diesem Zusammenhang eher von einer „Krebsfrüherkennung“ sprechen, die uns in die Lage versetzt, schnell und zügig zu handeln, so dass unsere Chancen deutlich besser sind, die Krebserkrankung zunächst zu stoppen und im besten Fall dann im darauffolgenden Schritt zu heilen.

Damit uns das gemeinsam gelingt, erfordert es von Ihnen, dass Sie sich und Ihrer Gesundheit einen hohen Stellenwert einräumen und regelmäßig zur gynäkologischen Untersuchung gehen.

Der Leitlinie entsprechend, sollte man ab dem Alter von 20 Jahren mit der Krebsfrüherkennung beginnen, eine Altersobergrenze ist nicht festgelegt.

Ab dem Alter von 35 Jahren haben alle gesetzlich versicherten Patientinnen zudem einen Anspruch auf einen sogenannten Ko-Test (Zytologie + HPV-Test) im Primärscreening.

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen (GKV), die angehalten sind, lediglich alle 5 Jahre ihre versicherten Patientinnen im Alter von 20-65 Jahren anzuschreiben und über das Programm (KFE-RL) zu informieren, sind wir der Meinung, dass hier eine bessere und individuellere Versorgung der Patientinnen erfolgen sollte.

Gerne erläutern wir Ihnen hierzu in einem vertrauensvollen Beratungsgespräch die aktuell wichtigsten Aspekte der gesetzlichen Grundlagen der „Gebärmutterkrebsfrüherkennung (KFE-RL)“ und warum wir für Sie ein individuelleres Vorgehen empfehlen würden.

Gerne werden wir Sie zu den gegebenen Zeitpunkten auch gerne rechtzeitig darüber informieren, wann eine nächste Untersuchung empfohlen würde und falls Sie es wünschen, auch einen Termin mit Ihnen dazu vereinbaren.

 

www.awmf.org

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.krebsgesellschaft.de